Die Rechtslage des Verbrauchers ist in der Schweiz tatsächlich sehr unterschiedlich. Es gilt zum Beispiel für Garantie für Hardware. Da Verbrauchergarantie für Hardware tatsächlich ganz besonders geregelt wurde. Diese Garantie findet Anwendung, wenn ein Verbraucher ein "Google-Produkt" in der Schweiz oder im EWR gekauft hat (sofern es nicht anderes im landesspezifischen Abschnitt vermerkt ist).
Man soll dabei bemerken, dass eine beschränkte Garantie eine ganz freiwillige Garantie eines Herstellers ist. Diese Garantie regelt Rechte, die separat zu gesetzlichen Rechten bestehen. Das bedeutet dagegen, dass die gesetzlichen Rechte durch die beschränkte Garantie weder reduziert noch begrenzt werden.
Wenn ein Google-Produkt fehlerhaft ist, dann man gegebenenfalls gesetzliche Rechte hat, die gegenüber einem Unternehmen (das Produkt verkauft hat), geltend machen kann. Vor allem in Bezug auf eine Reparatur oder einen Umtausch des Google-Produkts oder als eine Alternative in einigen Fällen, in Bezug auf Rückerstattung (bzw. eine Preisminderung) aber auch in Bezug auf das Recht, von einem Kaufvertrag zurückzutreten und Kostenerstattung oder Schadensersatz zu fordern.
Dabei ist eine andere, wichtige Frage: Wie lange ist die Garantie gültig und was genau deckt eine Garantie? In der Praxis, es funktioniert so, dass Google garantiert, dass das Produkt (bei normaler Nutzung), für zwei Jahre ab einem Datum, an dem du es ursprünglich in der Schweiz oder im EWR erworben hast, frei von Materialfehlern und Verarbeitungsfehlern ist ("eine beschränkte Garantie“).
Diese beschränkte Garantie gilt in der Schweiz, im EWR aber auch in dem Vereinigten Königreich und findet dann eine Anwendung, wenn ein Verbrauche einen Google-Produkt von Google (oder einem autorisierten Händler) erworben hat. Das bedeutet gleichzeitig, dass man diese beschränkte Garantie überall in der Schweiz, im EWR und in dem Vereinigten Königreich problemlos geltend gemacht kann.
Dabei wichtig ist jedoch, dass diese Garantie für Hardwarekomponenten des Google-Produkts und nicht für Schäden gilt, die verursacht wurden:
- durch normale Beschädigung und Abnutzung,
- durch die Unfälle,
- durch eine Nachlässigkeit,
- durch eine falsche Nutzung,
- durch eine Zerlegung,
- durch Umbauten,
- oder durch andere, äußere Einwirkungen wie beispielsweise: Kontakt mit scharfen Gegenständen, Wasserschäden oder Gewaltanwendung, Anomalien im Strom, aber auch durch extreme Temperatur usw.
Im Fall, wenn ein Mangel abgedeckt wird und Google-Produkt während der zweijährigen Garantiefrist zurückgibt, wird Google (nach eigenem Ermessen) entweder:
- ein Google-Produkt reparieren, um ein Google-Produkt zur Verfügung zu stellen,
- ein Google-Produkt austauschen,
- bei Rückgabe eines Google-Produkts den Preis zurückerstatten, den man für einen Google-Produkt bezahlt hat.
Wichtig ist auch, dass für eine zweijährige Gültigkeit der beschränkten Garantie, man auch nicht nachweisen muss, dass das Google-Produkt schon bei Lieferung fehlerhaft war. Wenn ein Google-Produkt repariert oder umtauscht, wird das Google-Produkt weiterhin für verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Garantie.
Bevor man aber, als Verbraucher, Google-Produkt einsenden wird, soll man immer eine separate Datensicherung aller Daten durchführen (wenn es möglich ist). Da eine Reparatur oder Umtausch kann immer zu einem Verlust nutzergenerierten Daten führen…
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